RS Vwgh 1994/6/28 93/11/0238

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/06/26 89/11/0256 3

Stammrechtssatz

Eine Verletzung von Rechten durch den den Aufforderungsbescheid gem § 75 Abs 2 KFG der Erstbehörde bestätigenden Berufungsbescheid ist ausgeschlossen, wenn der Beschwerdeführer bereits vor Erlassung des Berufungsbescheides der Aufforderung, sich der amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nachgekommen ist (Hinweis B 21.11.1984, 84/11/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110238.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten