RS Vwgh 1994/6/28 93/04/0077

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §79 Abs1;
GewO 1973 §81;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2

Stammrechtssatz

In dem auf Grund des § 79 GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu vom Inhaber der Betriebsanlage selbst gemacht werden, also ein von ihm in diesem Sinne vorgelegtes Projekt, ihrer Entscheidung zugrundelegen, wenn dessen Verwirklichung den angestrebten Schutz gewährleistet. Sie ist aber an diese Vorschläge nicht gebunden und kann darüber hinaus Maßnahmen treffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040077.X06

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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