RS Vwgh 1994/6/28 93/08/0009

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Veröffentlicht am 28.06.1994
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs1;
ASVG §308 Abs2;
ASVG §308 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/08/0028 E 29. September 1994

Rechtssatz

Aus der Begründung eines Dienstverhältnisses als Rechtsanwaltsanwärter erwächst dem Bf kein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen nach § 308 Abs 3 ASVG, weil eine der Voraussetzungen für eine solche Erstattung die Aufnahme eines Versicherten in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis iSd § 308 Abs 2 ASVG ist, der Bf als Rechtsanwaltsanwärter aber in keinem solchen Dienstverhältnis steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080009.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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