RS Vwgh 1994/6/29 AW 94/17/0021

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Veröffentlicht am 29.06.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Die Frage, ob zwingende öffentliche Rücksichten die sofortige Umsetzung des Bescheides in die Wirklichkeit gebieten, kann in der Regel (auch) auf Grund der Stellungnahme der belangten Behörde geprüft werden. Letzteres wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn übereinstimmendes bzw unbestrittenes Tatsachenvorbringen des Bf und der belangten Behörde im Provisorialverfahren vorliegt (Hinweis B 31.12.1985, AW 85/08/0036).

Schlagworte

Entscheidung über den AnspruchZwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994170021.A03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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