RS Vwgh 1994/6/29 93/01/0377

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Veröffentlicht am 29.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Furcht vor der Ableistung des Militärdienstes stellt grundsätzlich keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dar, da die Militärdienstpflicht alle in einem entsprechenden Alter befindlichen männlichen Staatsbürger in gleicher Weise trifft (Hinweis E 4.10.1989, 89/01/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993010377.X02

Im RIS seit

06.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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