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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Ein monatlicher Verlust von S 2 Mio ist imstande, eine Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, herbeizuführen. Die Befürchtung der Schädigung von Gläubigern zwingt dazu, vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, die der Zuerkennung der aufschiebender Wirkung entgegenstehen (Hinweis B 28.5.1982, 82/04/0023, B 14.10.1983, 83/04/0206, B 22.4.1985, AW 85/04/0019, B 2.7.1985, AW 85/04/0026).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994170021.A05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010