RS Vwgh 1994/6/30 93/01/1138

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §11;
AsylG 1991 §14 Abs4;
AsylG 1991 §16;
AsylG 1991 §18 Abs1;

Rechtssatz

Die Unterfertigung des Asylwerbers mit drei Kreuzen auf dem Protokoll über die Einvernahme stellt eine Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben dar, anderenfalls wäre es auch dem Asylwerber möglich, die "Unterfertigung" in dieser Form zu verweigern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011138.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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