RS Vwgh 1994/6/30 93/09/0458

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §26 Abs1 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z2 litc idF 1990/450;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Sind die einer Bestrafung nach dem AuslBG zugrunde liegenden Sachverhaltselemente (ua Verweigerung der Auskunftserteilung über die im Betrieb beschäftigten Ausländer und Verweigerung der Einsichtgewährung in die erforderlichen Unterlagen) bereits in der dem Beschuldigten innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zugestellten Aufforderung zur Rechtfertigung enthalten gewesen, so ist es nicht zum Eintritt der Verjährung gekommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090458.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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