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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/01/249 3Stammrechtssatz
Im Heimatland des Asylwerbers vorkommende kriegerische Handlungen sind noch kein Grund, gegen ihn selbst gerichtete Verfolgungshandlungen darzutun (Hinweis E 20.1.1989, 89/01/0283-0286). Hatten jedoch diese (bereits im Gang befindlichen) Aktivitäten (hier in Bosnien-Herzegowina) gegen die Gesamtheit der fort lebenden bosnischen Moslems gerichtete Maßnahmen zum Ziel, die nicht bloß in Beeinträchtigungen allgemeiner Natur bestanden, die von allen hingenommen werden mußten (Hinweis E 16.1.1994, 93/01/0291) und ist der betreffende Staat nicht in der Lage, diese Verfolgung hintanzuhalten (Hinweis E 10.3.1993, 92/01/1090), liegt begründete Furcht vor Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993011449.X01Im RIS seit
20.11.2000