RS Vwgh 1994/7/4 94/19/1116

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Veröffentlicht am 04.07.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ergibt sich aus den maßgebenden Angaben des Asylwerbers (hier: Staatsangehöriger Ghanas), daß er wegen eines offenbaren Zollvergehens die Aufforderung erhalten hat, sich nach fünf Tagen bei einem Bezirkstribunal zu melden, so ist selbst dann, wenn man im Hinblick auf die weiteren Angaben des Asylwerbers und seine Beschwerdeausführungen von der damit verbundenen Gefahr einer langdauernden Haftstrafe unter menschenrechtswidrigen Bedingungen ausgehen wollte, einer der vom Gesetz im Einklang mit der FlKonv verlangten Fluchtgründe nicht erkennbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994191116.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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