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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Ergibt sich aus den maßgebenden Angaben des Asylwerbers (hier: Staatsangehöriger Ghanas), daß er wegen eines offenbaren Zollvergehens die Aufforderung erhalten hat, sich nach fünf Tagen bei einem Bezirkstribunal zu melden, so ist selbst dann, wenn man im Hinblick auf die weiteren Angaben des Asylwerbers und seine Beschwerdeausführungen von der damit verbundenen Gefahr einer langdauernden Haftstrafe unter menschenrechtswidrigen Bedingungen ausgehen wollte, einer der vom Gesetz im Einklang mit der FlKonv verlangten Fluchtgründe nicht erkennbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994191116.X01Im RIS seit
20.11.2000