RS Vwgh 1994/7/5 93/14/0049

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Veröffentlicht am 05.07.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Eine Todesanzeige (Zeitungseinschaltung), die als Hinterbliebene die Gattin und die Verwandten des verstorbenen geschäftsführenden, persönlichhaftenden Gesellschafters der Kommanditgesellschaft anführt, weist ungeachtet der unter dem Namen des Verstorbenen aufscheinenden Funktionsbezeichnung innerhalb des Unternehmens der Kommanditgesellschaft keinen ausreichenden, eine Anerkennung der Kosten der Anzeige als Betriebsausgabe rechtfertigenden Zusammenhang mit der Kommanditgesellschaft auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140049.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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