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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
(Willkürliche) Ausweiskontrollen, die den Asylwerber (hier: türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) getroffen haben (und nicht nur die kurdische Bevölkerung allgemein), unterscheiden sich, signifikant von Verhaftung oder Verhören. Wenngleich auch Festnahmen, Verhöre unter Mißhandlungen oder unter Anwendung von Foltermethoden konkrete Verfolgungshandlungen darstellen, die eine Furcht vor weiterer Verfolgung als wohlbegründet erkennen lassen (Hinweis E 7.11.1990, 90/01/0138), trifft dies auf Ausweiskontrollen nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200256.X01Im RIS seit
20.11.2000