RS Vwgh 1994/7/6 94/20/0256

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Veröffentlicht am 06.07.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

(Willkürliche) Ausweiskontrollen, die den Asylwerber (hier: türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) getroffen haben (und nicht nur die kurdische Bevölkerung allgemein), unterscheiden sich, signifikant von Verhaftung oder Verhören. Wenngleich auch Festnahmen, Verhöre unter Mißhandlungen oder unter Anwendung von Foltermethoden konkrete Verfolgungshandlungen darstellen, die eine Furcht vor weiterer Verfolgung als wohlbegründet erkennen lassen (Hinweis E 7.11.1990, 90/01/0138), trifft dies auf Ausweiskontrollen nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994200256.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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