RS Vwgh 1994/7/6 94/20/0212

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Veröffentlicht am 06.07.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Asylwerber (ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) hat in seiner Vernehmung angegeben, wegen der Propaganda für die PKK bestraft worden zu sein. Eine Feststellung darüber, nach welcher Strafbestimmung der Asylwerber bestraft wurde, ist im Verfahren erster Instanz nicht erfolgt. Der Schluß, daß die westlichen Demokratien vergleichbare Strafbestimmungen hätten, ist daher nicht nachzuvollziehen. Insbesondere kann der Aussage, daß die strafrechtliche Verfolgung von Separatismus keine politische Verfolgung darstelle, in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994200212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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