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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der Asylwerber (ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität) hat in seiner Vernehmung angegeben, wegen der Propaganda für die PKK bestraft worden zu sein. Eine Feststellung darüber, nach welcher Strafbestimmung der Asylwerber bestraft wurde, ist im Verfahren erster Instanz nicht erfolgt. Der Schluß, daß die westlichen Demokratien vergleichbare Strafbestimmungen hätten, ist daher nicht nachzuvollziehen. Insbesondere kann der Aussage, daß die strafrechtliche Verfolgung von Separatismus keine politische Verfolgung darstelle, in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200212.X01Im RIS seit
20.11.2000