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10 VerfassungsrechtNorm
ABGB §273 Abs1Leitsatz
Keine Zustimmung des gerichtlich bestellten Sachwalters zur beabsichtigten Rechtsverfolgung; Zurückweisung der Eingaben wegen fehlender LegitimationRechtssatz
Nach Aufforderung durch den Verfassungsgerichtshof hat der gerichtlich bestellte Sachwalter bekanntgegeben, die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Einschreiters nicht zu genehmigen. Damit fehlt die Prozeßvoraussetzung der Legitimation.
Die Eingaben des Einschreiters sind daher gemäß §19 Abs3 Z2 lite VfGG zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1989:B873.1989Dokumentnummer
JFR_10109074_89B00873_01