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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §258 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Im Hinblick auf die Art und den mehrmaligen Verstoß gegen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und die bei Ausübung des Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften zu beachtenden öffentlichen Interessen (vgl insbesonders § 258 Abs 2 GewO 1994) ist vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatsbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, welche der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040023.A01Im RIS seit
20.11.2000