RS Vwgh 1994/7/26 AW 94/04/0023

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Veröffentlicht am 26.07.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §258 Abs2;
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Im Hinblick auf die Art und den mehrmaligen Verstoß gegen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und die bei Ausübung des Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften zu beachtenden öffentlichen Interessen (vgl insbesonders § 258 Abs 2 GewO 1994) ist vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatsbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, welche der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994040023.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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