RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §131;
BAO §39;
BAO §42;
BAO §43;
BAO §44;
BAO §45;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Notwendigkeit der Führung von Aufzeichnungen, welche den Verläßlichkeitskriterien und Nachvollziehbarkeitskriterien des § 131 BAO entsprechen, weil diese auch für solche Körperschaften als unvermeidlich anzusehen sind, welche aus einer Betätigung für gemeinnützige Zwecke abgabenrechtliche Begünstigungen für sich ableiten wollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X05

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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