RS Vwgh 1994/7/27 91/13/0222

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §285 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0203

Rechtssatz

Unterläßt es ein Abgabepflichtiger, von der ihm im Abgabenverfahren ausreichend eingeräumten Gelegenheit zur Äußerung Gebrauch zu machen, und bringt er auch in der mündlichen Berufungsverhandlung gegen die Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen nichts vor, so kann er der Abgabenbehörde weder eine Verletzung des Parteiengehörs erfolgreich vorwerfen, noch im Verfahren vor dem VwGH den Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen des angefochtenen Bescheides mit der Behauptung ihrer sachlichen Unrichtigkeit wirksam entgegentreten.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130222.X12

Im RIS seit

13.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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