RS Vwgh 1994/7/27 93/13/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.1994
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs2 Z18;

Rechtssatz

Isoliert von anderen Anbietern erbrachte Leistungen belustigender oder unterhaltender Art sind nicht solche aus einer Tätigkeit als Schausteller; die daraus bezogenen Entgelte unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 10 Abs 2 Z 18 UStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130263.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten