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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §10 Abs2 Z18;Rechtssatz
Isoliert von anderen Anbietern erbrachte Leistungen belustigender oder unterhaltender Art sind nicht solche aus einer Tätigkeit als Schausteller; die daraus bezogenen Entgelte unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 10 Abs 2 Z 18 UStG 1972.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993130263.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.03.2015