RS Vwgh 1994/7/28 91/07/0056

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Veröffentlicht am 28.07.1994
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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG NÖ 1975 §115 Abs1;

Rechtssatz

Es bringt schon die "Vorläufigkeit" des vorläufigen Schlüssels iSd § 115 Abs 1 NÖ FlVfLG 1975 mit sich, daß allfällige Differenzen zwischen vorweg vorgeschriebenen und geleisteten Beitragszahlungen einerseits und den, letztlich nach der genannten Bestimmung nach dem Verhältnis der Werte der rechtskräftig zuerkannten Grundabfindungen umzulegenden anfallenden Kosten andererseits, vor Abschluß des Zusammenlegungsverfahrens auszugleichen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070056.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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