RS Vwgh 1994/8/9 94/11/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.1994
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

ADE 1979;
KFG 1967 §67 Abs4;
KFGNov 04te;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1793/79 E 27. Juni 1980 VwSlg 10184 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Der "Zeitpunkt der Entscheidung" im Sinne des § 67 Abs 4 KFG 1967 ist der der (neuen) Entscheidung über die (Wieder)Erteilung einer Lenkerberechtigung.

Daran vermögen die Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage der 4. KFG-Novelle, wonach für den - keine verbindliche Rechtsquellen darstellenden - Allg. Durchführungserlaß zum KFG 1967 (ADE) - Anordnung I zu § 67 Abs 1 - die erforderliche gesetzliche Grundlage geschaffen werden sollte, nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110186.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten