RS Vwgh 1994/8/11 94/12/0145

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Veröffentlicht am 11.08.1994
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Index

L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §3 Abs1;
DGO Graz 1957 §72 Abs1;
GehG 1956 §12a Abs1;
GehG 1956 §33 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Behörde hat Anträge, die auf Beförderung, Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe oder überhaupt auf Aufnahme in das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis gerichtet sind, mangels bestehenden materiellrechtlichen Anspruchs mit Bescheid zurückzuweisen (Hinweis: E 25.9.1989, 89/12/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120145.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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