RS VwGH Erkenntnis 1994/08/12 91/14/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.08.1994
beobachten
merken
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0042 Rechtssatz

Nicht näher konkretisierte Hinweise, es seien keine fairen Verfahren bzw es seien solche "präter legem" durchgeführt worden, sowie die wahllose Aufzählung von Bestimmungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Staatsgrundgesetzes genügen nicht, um eine allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuzeigen (Hinweis: E 27.2.1992, 91/17/0215).

Im RIS seit
03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten