RS Vwgh 1994/8/18 94/16/0056

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Veröffentlicht am 18.08.1994
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Mit der Bestimmung des § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 GebG wird für den Bereich des Gebührenrechts der Begriff der Gesellschaft eigenständig und unabhängig vom bürgerlichen Recht bzw vom Handelsrecht bestimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994160056.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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