RS Vwgh 1994/8/18 93/16/0131

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Veröffentlicht am 18.08.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1368;
ABGB §449;
ABGB §451;
GebG 1957 §33 TP12 Abs2;
GebG 1957 §33 TP18 Abs1;

Rechtssatz

Davon, daß Einverleibung und Pfandvertrag verschiedenartige Vorgänge sind, ist auch der Gesetzgeber ausgegangen, weil im § 33 TP 12 Abs 2 GebG lediglich für den Fall, daß in der Urkunde über das Hauptgeschäft eine Hypothek nicht eingeräumt wurde, die Einverleibungsbewilligung als Hypothekarvertrag fingiert wird. Jedes Rechtsgeschäft unterliegt aber für sich einer der in den einzelnen Traifposten des § 33 GebG aufgezählten Gebühren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160131.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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