RS Vwgh 1994/9/13 94/14/0059

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1994
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §26 Abs2;

Rechtssatz

Hat die Abwesenheit des Schuldners die Pfändung nicht gehindert, weil der Zutritt zu den in der Gewahrsame des Schuldners befindlichen Gegenständen ungeachtet der Abwesenheit möglich gewesen wäre (hier Anwesenheit einer Kanzleiangestellten), liegt keine erfolglose Amtshandlung iSd § 26 Abs 2 AbgEO vor und ist der Abgabenpflichtige nicht zur Entrichtung der Pfändungsgebühr verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140059.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten