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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §26 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/03/05 90/14/0023 2Stammrechtssatz
Erfolglos ist eine Amtshandlung nicht nur, wenn kein pfändbarer Gegenstand vorgefunden oder der Schuldner nicht angetroffen wird, sondern auch dann, wenn der Vollstrecker über Ersuchen des Verpflichteten - wenn auch gesetzwidrig - von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140059.X01Im RIS seit
20.11.2000