RS Vwgh 1994/9/13 94/14/0059

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Veröffentlicht am 13.09.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §26 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 90/14/0023 2

Stammrechtssatz

Erfolglos ist eine Amtshandlung nicht nur, wenn kein pfändbarer Gegenstand vorgefunden oder der Schuldner nicht angetroffen wird, sondern auch dann, wenn der Vollstrecker über Ersuchen des Verpflichteten - wenn auch gesetzwidrig - von Vollstreckungsmaßnahmen Abstand nimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140059.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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