RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0040

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §1;
DVG 1984 §1;
GehG 1956 §13b;
GehG 1956 §25 Abs1;
JN §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/28 91/12/0247 2 (hier: nach E 28.4.1993 im fortgesetzten Verfahren ergangene E)

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde (Dienstbehörde) zur Entscheidung über einen Antrag auf Vergütung für Nebentätigkeit gem § 25 GehG eines Beamten auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages mit einem Rechtsträger, der nicht Dienstgeber ist (hier: Österr.Akademie der Wissenschaften), sowie zur Frage der Verjährung des Anspruches gem § 13b GehG.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Zivilrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120040.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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