RS Vwgh 1994/9/14 91/12/0066

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
22/01 Jurisdiktionsnorm
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AHG 1949;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehG 1956 §30a Abs5;
JN §1;

Rechtssatz

Steht fest, daß ab einem bestimmten Zeitpunkt die tatsächliche Wahrnehmung der nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG anspruchsbegründenden Aufgaben weggefallen ist, so hat die Dienstbehörde die Ursache dafür - auch bei behaupteter Rechtswidrigkeit derselben - nicht mehr zu prüfen; ein allfälliger Vermögensschaden wäre im Weg einer Amtshaftungsklage geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991120066.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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