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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
AHG 1949;Rechtssatz
Steht fest, daß ab einem bestimmten Zeitpunkt die tatsächliche Wahrnehmung der nach § 30a Abs 1 Z 3 GehG anspruchsbegründenden Aufgaben weggefallen ist, so hat die Dienstbehörde die Ursache dafür - auch bei behaupteter Rechtswidrigkeit derselben - nicht mehr zu prüfen; ein allfälliger Vermögensschaden wäre im Weg einer Amtshaftungsklage geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991120066.X02Im RIS seit
20.11.2000