RS Vwgh 1994/9/14 94/12/0060

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Veröffentlicht am 14.09.1994
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §39 Abs3 Z1;

Rechtssatz

Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes iSd § 39 Abs 3 Z 1 BDG 1979 kann sowohl bei jener Dienststelle, der der Beamte zugeteilt wird, als auch bei der Stammdienststelle gegeben sein (Hinweis E 18.9.1992, 91/12/0108; hier: Abzugsinteresse bei der Stammdienststelle).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120060.X03

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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