RS Vwgh 1994/9/15 94/09/0111

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Veröffentlicht am 15.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §48 Abs1;
BDG 1979 §51 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Lautet der Schuldspruch des angefochtenen Bescheides auf Verstoß gegen § 48 Abs 1 BDG 1979, ist aber auf Grund der Begründung des Bescheides unklar, ob dem Beamten in Wahrheit zum Vorwurf gemacht werden sollte, gegen § 48 Abs 1 BDG 1979 oder aber gegen § 51 Abs 1 BDG 1979 verstoßen zu haben, ist der Schuldspruch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090111.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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