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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs2Beachte
Rechtssatz
Ein Bescheid nach § 70 Abs 2 BWG 1993 erweist sich als inhaltlich rechtswidrig, wenn er - entgegen dieser zwingenden Vorschrift, die nur befristete Maßnahmen gestattet - keine Befristung enthält.
Schlagworte
Derogation KlaglosstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170159.X11Im RIS seit
01.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021