Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;Rechtssatz
Der Tatbestand (auch) des ersten Falles des § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 ist dann erfüllt, wenn sich durch die erwarteten Auswirkungen der Änderung der genehmigten Betriebsanlage neue oder größere Gefährdungen, Belästigungen usw iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 ergeben können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040087.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.05.2009