RS Vwgh 1994/9/20 93/04/0087

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;
GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399;

Rechtssatz

Der Tatbestand (auch) des ersten Falles des § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 ist dann erfüllt, wenn sich durch die erwarteten Auswirkungen der Änderung der genehmigten Betriebsanlage neue oder größere Gefährdungen, Belästigungen usw iSd § 74 Abs 2 GewO 1973 ergeben können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040087.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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