RS Vwgh 1994/9/20 93/04/0087

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §354 idF 1988/399;
GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;
GewO 1973 §77 idF 1988/399;
GewO 1973 §81 idF 1988/399;
VStG §45 Abs1 Z2;
VStG §6;

Rechtssatz

Der Umstand, daß durch die lange Dauer der Betriebsanlagenverfahren die Zumutbarkeit des Zuwartens mit der Errichtung der Anlage nicht zu bejahen sei, bietet keinen Anhaltepunkt für die Annahme eines Schuldausschließungsgrundes oder Rechtfertigungsgrundes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040087.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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