RS Vwgh 1994/9/21 93/03/0157

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art140 Abs6;
B-VG Art140 Abs7;
VStG §51 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Auf Grund des Art 140 Abs 6 B-VG sowie des Ausspruchs des VfGH im Erkenntnis vom 1.10.1992, G 103-107/92 ua, tritt § 51 Abs 1 VStG in der früheren Fassung (das ist die Fassung vor der Novelle BGBl 358/1990) wieder in Kraft. Wird aber im Anlaßfall die Aufhebung sofort wirksam, so erlangen auch die früheren Bestimmungen mit diesem Zeitpunkt wieder Geltung (Hinweis B VfGH 28.2.1994, B 1752/93).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030157.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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