RS Vwgh 1994/9/21 94/01/0190

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Veröffentlicht am 21.09.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;
FlKonv Art32;
FlKonv Art33 Abs2;

Rechtssatz

Der Begriff der Verfolgungssicherheit schließt mit ein, daß der Asylwerber wirksamen Schutz vor Abschiebung in den Verfolgerstaat hatte; darunter können aber nur Fälle verstanden werden, in denen nicht die FlKonv selbst eine Ausnahme als gerechtfertigt ansieht, also die Ausweisung oder Zurückweisung eines Flüchtlings als zulässig erachtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994010190.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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