RS Vfgh 1990/2/26 B1525/89

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §82 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde als verspätet nach Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe

Rechtssatz

Zurückweisung der Beschwerde als verspätet wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist nach Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Entscheidungstexte

  • B 1525/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.02.1990 B 1525/89

Schlagworte

VfGH / Fristen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1525.1989

Dokumentnummer

JFR_10099774_89B01525_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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