RS Vwgh 1994/9/26 93/10/0054

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Veröffentlicht am 26.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
ForstG 1975 §17 Abs2;

Rechtssatz

Unter dem an einer rechtichen Betrachtungsweise zu orientierenden Gesichtspunkt des maßgebenden Sachverhaltes handelt es sich selbst bei der Herabsetzung der Rodungsfläche im allgemeinen um die Modifikation eines Nebenumstandes, der für die Frage der Identität nicht entscheidend ist (Hinweis E 11.12.1984, 84/07/0162; E 27.11.1988, 88/10/0129).

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993100054.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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