RS Vwgh 1994/9/27 93/17/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1988 §10 Abs5;
EStG 1988 §24 Abs1;
GetränkesteuerG Wr 1971 §5 Abs2;
UStG 1972 §4 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 3

Stammrechtssatz

Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsgebundene Tätigkeiten. Ihre wesentlichen Grundlagen sind das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170066.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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