RS Vwgh 1994/9/27 92/07/0076

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §46;
WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Daß es sich bei einem Regulierungsverfahren der Wildbachverbauung und Lawinenverbauung um ein Verfahren "mit anderen Parteien und einem anderen Antragsteller" handelte, welches noch nicht abgeschlossen war, stand im Grunde des § 46 AVG der Möglichkeit nicht entgegen, die im dortigen Verfahren ganz anders ermittelten Hochwasserwerte in die Grundlagen des im konkreten Fall durchzuführenden Ermittlungsverfahrens (hier für die Bewilligung einer Kleingartenanlage nach § 38 Abs 1 WRG) miteinzubeziehen.

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X10

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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