RS Vwgh 1994/9/27 92/07/0076

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Veröffentlicht am 27.09.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs3;
WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Eine unzulässige Form der Erfüllung des in § 45 Abs 3 AVG verankerten Gebotes ist es, wenn die Wahrung des Parteiengehörs durch Einsichtnahme in hydrographische Daten und Unterlagen nur dem Ziviltechniker der Bf, nicht aber deren Parteienvertreter gewährt wird.

Schlagworte

Parteiengehör AllgemeinParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992070076.X11

Im RIS seit

08.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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