RS Vwgh 1994/9/28 94/13/0143

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §34 Abs1;
BAO §35 Abs2;
EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;

Rechtssatz

Da § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF 1993/818 auf die §§ 34 ff BAO ausdrücklich verweist, reicht, wenn nicht die Statuten des Abgabepflichtigen die Förderung eines wissenschaftlichen Zweckes enthalten, ein allenfalls "hoher wissenschaftlicher Wert" von der tatsächlichen Geschäftsführung zuzurechnenden Aktivitäten nicht aus, um eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides, in dem der Antrag auf Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG 1988 idF 1993/818 abgelehnt wurde, aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130143.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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