RS Vwgh 1994/9/28 94/12/0233

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Veröffentlicht am 28.09.1994
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22 Abs1;

Rechtssatz

Kommt es durch krankheitsbedingte Rückkehr an den Wohnort eines Beamten zu einer Unterbrechung eines - an sich durchgehend zu sehenden - Gebührenanspruches nach § 22 Abs 1 RGV, und ist der Beamte daran anschließend nicht zum Aufenthalt im Dienstzuteilungsort verpflichtet, so kommt ein Anspruch auf Zuteilungsgebühr vor dem Wiedereintreffen am Zuteilungsort keinesfalls in Frage (Hinweis: E 25.2.1960, 1184/58, VwSlg 5235 A/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120233.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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