RS Vwgh 1994/9/29 94/03/0118

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Veröffentlicht am 29.09.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BetriebsO 1994 §13 Abs1;
BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;
GelVerkG §10;
StGB §80;

Rechtssatz

Auch Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr sprechen gegen die Vertrauenswürdigkeit des Lenkers (Hinweis E 23.9.1992, 92/03/0175), wobei unter dem Gesichtspunkt der Vertrauenswürdigkeit erschwerend hinzukommt, wenn diese Verwaltungsübertretung als Lenker eines Taxis begangen wird. Unter dem Gesichtspunkt der durch § 10 GelVerkG geschützten Interessen wiegt das Delikt der fahrlässigen Tötung gemäß § 80 StGB, insbesondere wenn es durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr verursacht wird, besonders schwer.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030118.X04

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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