RS Vwgh 1994/9/30 94/08/0132

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39;
AlVGNov 1992;
AVG §56;
EStG 1988 §2 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dadurch, daß die belangte Behörde einerseits § 39 AlVG in der noch nicht anzuwendenden Fassung der Novelle BGBl 1992/416 angewendet und andererseits auch die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene "außergewöhnliche Belastung" dem Einkommen nach § 2 Abs 2 EStG 1988 hinzugerechnet hat, ist die Bf mangels Auswirkung auf das Ergebnis des Bescheides in keinen Rechten verletzt.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994080132.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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