RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0264

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Salzburg
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §135 idF 1991/676;
ASVGNov 50te;
SHG Slbg 1975 §14 Abs1 Z1;
SHG Slbg 1975 §14;

Rechtssatz

Mag sich auch der mit "Krankenhilfe" überschriebene § 14 Slbg SHG und damit auch der in Abs 1 Z 1 verwendete Begriff "Heilbehandlung" am Leistungskatalog des ASVG in der am 1.1.1975 geltenden Fassung orientiert haben, so kommt doch eine Gleichsetzung des Begriffes der "Heilbehandlung" mit jenem der "ärztlichen Hilfe" des § 135 ASVG in der genannten Fassung im Slbg SHG (etwa durch eine ausdrückliche oder aus dem Zusammenhang ableitbare Verweisung auf die bezügliche Bestimmung des ASVG) nicht zum Ausdruck. Der Wortlaut des § 14 Abs 1 Z 1 Slbg SHG steht demnach nicht einem Verständnis des Begriffes "Heilbehandlung" (jedenfalls auch) iSd § 135 ASVG in der ab 1.1.1992 geltenden Fassung der 50ten ASVGNov entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080264.X02

Im RIS seit

01.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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