RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0202

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3;
ASVG §1;
ASVG §4 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/08/0229 7 VwSlg 13308 A/1990

Stammrechtssatz

Gemeinsames Merkmal sowohl der selbständigen als auch der unselbständig Erwerbstätigen (zu denen nicht nur Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG zählen) ist, daß sie eine nachhaltige Tätigkeit entfalten, die (ihrem Typus nach) die Schaffung von Einkünften in Geldform oder Güterform bezweckt. (Hinweis E 4.7.85, 83/08/0195)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080202.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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