RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0156

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27 Abs4;

Rechtssatz

Innerhalb einer Wohnung können nicht zwei faktisch und rechtlich voneinander völlig getrennte Wohneinheiten existieren (Hinweis E 25.9.1990, 90/08/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080156.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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