RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0156

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §27 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/16 89/08/0286 3

Stammrechtssatz

Die vorliegende Fallgestaltung bietet keinen Anlaß, an der Sachlichkeit der gesetzlichen Vermutung zu zweifeln, daß die dem MeldeG 1972 entsprechende Meldung der Mutter an derselben Adresse wie der Kindesvater einen gewissen Grad an Haushaltsgemeinschaft indiziert, der die Wirtschaftskraft eines

solchen Haushaltes über jenen einer gänzlich alleinstehenden Mutter stellt (Hinweis E 15.10.1984, 84/08/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080156.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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