RS Vwgh 1994/9/30 93/08/0122

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Veröffentlicht am 30.09.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §17 Abs1;
AlVG 1977 §19 Abs1;
AlVG 1977 §19 Abs2;
AlVG 1977 §46 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob der Arbeitslose ein Wahlrecht zwischen einem Fortbezugsanspruch und einem (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegenden) Neuanspruch ua mit der Konsequenz hat, daß im Falle bloßer Geltendmachung eines solchen Neuanspruches nur dieser und nicht der Fortbezugsanspruch zuerkannt werden darf, ist - unter Bedachtnahme einerseits darauf, daß eine Kumulierung des Fortbezugsanspruches und des (nicht dem § 19 Abs 2 AlVG unterliegenden) Neuanspruches ausscheidet, und andererseits, daß das Gesetz nicht anordnet, es müsse im Falle des Bestehens eines Fortbezugsanspruches und eines Neuanspruches, der nicht den Voraussetzungen des § 19 Abs 2 AlVG entspricht, bei Verlust des Neuanspruches das Fortbezugsrecht in Anspruch genommen werden - zu bejahen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080122.X06

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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