RS Vfgh 1990/2/27 B1125/89

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8230 Abwasser, Kanalisation

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung Nö BauO §56

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates mangels Erhebung einer Vorstellung

Rechtssatz

Zurückweisung der Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Gablitz, mit dem die Beschwerdeführerin gemäß §56 Nö BauO, LGBl. 8200, zum Anschluß ihres Grundstückes an den öffentlichen Kanal verpflichtet wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges - Vorstellung an die Aufsichtsbehörde möglich.

Entscheidungstexte

  • B 1125/89
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.02.1990 B 1125/89

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Gemeinderecht, Vorstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B1125.1989

Dokumentnummer

JFR_10099773_89B01125_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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